
Der ÖBKT als Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie wurde 2013 als nicht gewinnorientierter Mitgliederverein mit dem Ziel gegründet, mittels KUNSTTHERAPIE einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsförderung in Österreich zu leisten. Dafür haben wir uns zur Aufgabe gemacht, KunsttherapeutInnen in ihrer Arbeit zu stärken und in berufspolitischen Belange zu vertreten.
Gründung: 05.01.2013 / Eintrag im ZVR-Zahl: 238324666
Die ordentliche und außerordentliche Mitgliedschaft im ÖBKT:
Als Berufsverband achten wir auf Qualitätssicherung in der kunsttherapeutischen Arbeit. Die Mitgliedschaft kann nur nach eingehender Prüfung aller Abschlüsse, Zeugnisse, Weiterbildungs- und Praxisnachweise erlangt werden. So können wir für höchste Qualität unserer Mitglieder als Expertlnnen in den jeweiligen Gebieten der Kunsttherapie garantieren. Wir organisieren ausreichend Vernetzungsmöglichkeiten und Service in allen Belangen des beruflichen Werdegangs nach gegebenen Möglichkeiten. LINK.
Unsere Mitglieder sind Dipl. Kunsttherapeutlnnen und KunsttherapeutInnen in Ausbildung, Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder. Die ÖBKT-Mitgliedschaft trägt dazu bei, dass die Berufsausübung durch eine Anerkennung des Berufsbildes gewürdigt wird. Dafür bietet der ÖBKT seit seinem Bestehen den rechtlichen Rahmen.
ANTRAG zur MITGLIEDSCHAFT
Ordentliche ÖBKT-Mitglieder mit Abschluss verpflichten sich zu regelmäßigen Weiterbildungen im Mindestausmaß von 16 Std. pro Jahr und regelmäßiger Supervision zur Selbstreflexion.
Kurze ENTSTEHUNGSGESCHICHTE
Der ÖBKT als Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie wurde 2013 von Dipl. Kunsttherapeutinnen schulunabhängig gegründet, um als Sprachrohr für unsere Berufsgruppe zu fungieren und unsere Interessen gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten. Unsere Mitglieder sind diplomierte Kunsttherapeut:innen, die in Österreich leben und wirken – und Kunsttherapeut*innen in Ausbildung. Da wir die Anliegen, Sorgen und Schwierigkeiten kennen, bieten wir Dir maximale Untestützung bei der Entfaltung als Kunsttherapeut*in. Wir sind für Dich da, wenn es um Angelegenheiten rund um die Arbeit, um rechtliche Unterstützung, Vernetzung, Austausch, Arbeitsmöglichkeiten und qualitätsvolle Weiterentwicklung geht. Kunsttherapeut*innen in Ausbildung können von den Kolleg*innen aus der Praxis lernen.
Zum ÖBKT gehört auch das IKT-Institut für Kunsttherapie und der artClub, in dem Kunsttherapeut*innen vertreten sind, die sich künstlerisch engagieren.
Gemeinsame Ziele:
- Als berufspolitische Interessensvertretung der Kunsttherapie arbeiten wir der Anerkennung als Gesundheitsberuf entgegen.
- Qualitätsstandard in der Berufspraxis – jedes unserer Mitglieder bringt nachgewiesenermaßen eine qualifizierte Ausbildung mit!
- Kompetenzerweiterung durch Vernetzung und gegenseitige Unterstützung
- Erreichung ordentlicher Gehaltseinstufung in Kollektivverträgen
- Beteiligung an öffentlichen Auftritten und Projekten
- Öffentlichkeitsarbeit, um unsere Berufsgruppe österreichweit sichtbar zu machen
Der Vorteil der ÖBKT-Mitglied:
- Österreichweite Vernetzung
- Mitsprache im Gesundheitswesen
- Sichtbarmachung von kunsttherapeutischen Anwendungsgebieten
- Partnerschaften in der Soziallandschaft knüpfen
- Gemeinsame Auftritte
- Veröffentlichung Deiner Kontaktdaten (Internet, Kunsttherapeut*innenliste, …)
Für Deinen persönlichen Nutzen organisieren wir:
- regelmäßige und inspirierende Treffen, um den lebendigen Austausch untereinander zu fördern
- Themenzirkel aus der Praxis für die Praxis, um am aktuellen Wissensstand zu partizipieren
- Rechtsschutz zur rechtlichen Absicherung im Rahmen der beruflichen Arbeit als Kunsttherapeutln (sollte es Probleme mit KlientInnen geben, Zahlungsverzug, Probleme am Weg zu oder von der Arbeit, Kündigung ….)
- Kostengünstige Gruppen-Supervisions-Angebote
- und vieles mehr …
Service-Angebote:
- ÖBKT-Mitglieder erhalten laufend Informationen und Einladungen zu interessanten Veranstaltungen aus dem gesamten Gesundheits-, Schul- und Familienwesen und sind damit immer am neuesten Stand
- Möglichkeit, im IKT-Institut für Kunsttherapie eigene Projekte umzusetzen
- Intervision durch Abhaltung von Methodentagen
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- berufsbezogene Fortbildungen
- Selbstverständlich bist Du eingeladen, Dich nach persönlichem Ermessen im ÖBKT aktiv einzubringen und wir freuen uns auf ein gemeinsames, erfolgreiches Wirken für die Kunsttherapie in Österreich. Die Mitgliedschaft im ÖBKT eröffnet zusätzlich die Nutzung des IKT-Instituts für Kunsttherapie in Österreich zur Umsetzung eigener Projekte www.ikt.or.at. Für Fragen rund um kunsttherapeutische Berufstätigkeit, Fortbildungen, Steuer, Recht und vieles andere scheue Dich nicht, uns zu kontaktieren. Wir bemühen uns, unsere Mitglieder in vielerlei Hinsicht zu begleiten, zu fördern und natürlich zu informieren. Selbstverständlich stehen wir jederzeit für Anfragen zur Verfügung!
Antrag und Infos zur Mitgliedschaft: https://www.ikt.or.at/mitgliedschaft-im-oebkt
Nach Eingang des Mitgliedbetrages auf dem ÖBKT-Konto werden Deine Kontaktdaten in der ÖBKT-Expert*innenliste online gestellt.
Mitglied werden zahlt sich aus! Gib diese Infos gerne an interessierte Kunsttherapeut*innen weiter. Denn – je mehr wir sind, umso lauter ist unsere Stimme! Gute Kunsttherapeut*innen sind gefragt!
Die Aufgaben des ÖBKT
- Der ÖBKT als Berufsverband fördert und unterstützt KunsttherapeutInnen in allen berufspolitischen Belangen. Dazu zählen z.B. Umgang mit Selbständigkeit, Steuerregelung, Dienstverträge, Internetauftritt, Vernetzung, Angeboterstellung und vielem mehr.
- Unser Ziel ist es auch, die ein Berufsgesetz für Kunsttherapie in Österreich zur Abgenzung gegenüber unseriösen Angeboten ähnlicher Art zu erwirken.
- Der ÖBKT bietet keine Ausbildungen an. Diese werden von den jeweiligen Schulen durchgeführt.
- Im IKT – Institut für Kunsttherapie unterstützen wir Dipl. KunsttherapeutInnen bei der Einreichung eigener Projekte.
Im IKT werden Projekte konzipiert und ausgeschrieben.
Fortbildungsangebote dienen der berufsbezogenen Qualitätssicherung und werden praxisnah projektbezogen angeboten.
Auszug aus den Statuten § 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks:
- Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
- Als ideelle Mittel dienen:
- Gemeinsamer öffentlicher Auftritt (Internetplattform, Foren, Mitgliederliste, Folder)
- Fachlicher Austausch
- Öffentlichkeitsarbeit
- Interkultureller Austausch
- Vorträge und Versammlungen, Seminarangebote, Weiterbildungsangebote
- Gesellige Zusammenkünfte
- Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
- Mitgliedsbeiträge
- Sponsoring
- Werbemöglichkeit auf der Internetplattform
- Förderungen
- Spenden
- Erlöse aus Veranstaltungen, Vernissagen, Lesungen, Kulturtreffen,…
- Fortbildungsangebote