Als ÖBKT – Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie haben wir folgende Ziele zum Inhalt:
– Anliegen und Interessen der „KUNSTTHERAPIE“ öffentlich zu vertreten
– den Beruf in Österreich zu etablieren
– KunsttherapeutInnen in ihrem beruflichen Werdegang nach allen gegebenen Möglichkeit zu unterstützen.
Der ÖBKT als Berufsverband bürgt für die Qualität seiner Mitglieder!
Die ÖBKT-Mitgliedschaft trägt dazu bei, dass die Berufsausübung durch eine Anerkennung des Berufsbildes gewürdigt wird. Dafür bietet der ÖBKT seit seinem Bestehen den rechtlichen Rahmen.
Gründung: 05.01.2013
Eintrag im Vereinsregister ZVR: ZVR-Zahl: 238324666
Als KunsttherapeutInnen leisten wir seit Jahren einen wichtigen Beitrag im Sozial-und Gesundheitswesen und allen persönlichkeitsbildenden Bereichen. Das Wirkungsspektrum des ÖBKT als Österreichischer Berufsvertretung für Kunsttherapie zusammen mit dem IKT (www.ikt.or.at) als Institut für Kunsttherapie wird durch weitreichende Aktivitäten und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sichtbar. Als Berufsverband haben wir die Möglichkeit, das Berufsbild und die vielen Einsatzgebiete der Kunsttherapie aktiv aufzuzeigen, zu fördern und letztlich einer berufsgesetzlichen Anerkennung zuzuführen.
- Ordentliche ÖBKT-Mitglieder mit Abschluss verpflichten sich zu regelmäßigen Weiterbildungen im Mindestausmaß von 16 Std. pro Jahr und regelmäßiger Supervision zur Selbstreflexion.
Die Aufgaben des ÖBKT
- Der ÖBKT als Berufsverband fördert und unterstützt KunsttherapeutInnen in allen berufspolitischen Belangen. Dazu zählen z.B. Umgang mit Selbständigkeit, Steuerregelung, Dienstverträge, Internetauftritt, Vernetzung, Angeboterstellung und vielem mehr.
- Unser Ziel ist es auch, die ein Berufsgesetz für Kunsttherapie in Österreich zur Abgenzung gegenüber unseriösen Angeboten ähnlicher Art zu erwirken.
- Der ÖBKT bietet keine Ausbildungen an. Diese werden von den jeweiligen Schulen durchgeführt.
- Im IKT – Institut für Kunsttherapie unterstützen wir Dipl. KunsttherapeutInnen bei der Einreichung eigener Projekte.
Im IKT werden Projekte konzipiert und ausgeschrieben.
Fortbilungsangebote dienen der berufsbezogenen Qualitätssicherung und werden praxisnah projektbezogen angeboten.
Auszug aus den Statuten § 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks:
- Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
- Als ideelle Mittel dienen:
- Gemeinsamer öffentlicher Auftritt (Internetplattform, Foren, Mitgliederliste, Folder)
- Fachlicher Austausch
- Öffentlichkeitsarbeit
- Interkultureller Austausch
- Vorträge und Versammlungen, Seminarangebote, Weiterbildungsangebote
- Gesellige Zusammenkünfte
- Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
- Mitgliedsbeiträge
- Sponsoring
- Werbemöglichkeit auf der Internetplattform
- Förderungen
- Spenden
- Erlöse aus Veranstaltungen, Vernissagen, Lesungen, Kulturtreffen,…
- Fortbildungsangebote