ANTRAG auf Ordentliche Mitgliedschaft im ÖBKT
nach Ausbildung mit positivem Abschluss als Dipl. KunsttherapeutIn/Mal-und GestaltungstherapeutIn absolviert haben.
ANTRAG auf Außerordentliche Mitgliedschaft
für Kunsttherapeut*innen in Ausbildung
Fördernde Mitgliedschaft
Für den ANTRAG senden Sie bitte ein Mail an office@institut-kunsttherapie.at mit dem Betreff: „Förderndes Mitglied„
Sie können als natürliche oder juristische Personen, Vereine, Institutionen oder Firmen in Form von einmaliger oder regelmäßiger Geldspende die Arbeit des Berufsverband für Kunsttherapie unterstützen und fördern.
Wir laden KunsttherapeutInnen ein, durch die Mitgliedschaft im „ÖBKT-Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie“ unsere Bemühungen und Aktivitäten zu unterstützen. Mindesvoraussetzungen
- Der ÖBKT fördert und unterstützt KunsttherapeutInnen in allen berufspolitischen Belangen wie z.B. Umgang mit Selbständigkeit, Steuerregelung, Dienstverträge, Internetauftritt, Vernetzung, Angeboterstellung und vielem mehr.
- Unser gemeinsames Ziel ist die Erwirkung eines Berufsgesetzes für Kunsttherapie in Österreich.
- Fortbildungen werden im IKT – Institut für Kunsttherapie angeboten, sofern Bedarf nach praxisnahen, projektbezogenen Weiterbildungen besteht. Vor allem dient das IKT jenen Dipl. KunsttherapeutInnen, die Projekte einreichen wollen.
Der ÖBKT als Berufsverband bürgt für die Qualität seiner Mitglieder!
Die ÖBKT-Mitglieder tragen durch ihre Mitgliedschaft dazu bei, dass unsere Bemühungen um die Anerkennung des Berufsbildes KUNSTTHERAPIE/KREATIVTHERAPIE zum Erfolg führen. Dafür bietet der ÖBKT seit seinem Bestehen den rechtlichen Rahmen.
Gründung: 05.01.2013
Eintrag im Vereinsregister ZVR: ZVR-Zahl: 238324666